08.5202 · Fragestunde. Frage · 2008-06-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
- Wie geht das Bundesamt für Migration (BFM) mit Asylgesuchen von Mädchen und Frauen um, denen in ihrem Heimatland Genitalverstümmelung droht?
- Gelten für das BFM auch die tatsächlichen Risiken in einem Staat, in dem diese Praxis von Gesetzes wegen zwar verboten ist, aber faktisch weiterbesteht, als Asylgrund?