08.5232 · Fragestunde. Frage · 2008-09-22
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Für die Bewilligung der Exportrisikogarantie wurde eine Liste von 153 Auflagen definiert, deren Einhaltung die Türkei zugesagt hat. Die ersten sechs Bedingungen mussten vor Erteilung der Garantie erfüllt sein, was sie auch waren.
Seither ist praktisch nichts geschehen - trotzdem beginnt die Türkei mit dem Bau, Menschen und Kulturdenkmäler sind im höchsten Mass gefährdet.
Sistiert der Bundesrat richtigerweise die gesprochene Exportrisikogarantie bis zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen?