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08.5358 · Fragestunde. Frage · 2008-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf welcher Grundlage erlaubt die Schweiz die Tätigkeit eines ausländischen Geheimdienstes?

Stellungnahme des Bundesrates

Aktivitäten, die in der Schweiz einer Behörde vorbehalten sind, dürfen von der ausländischen Behörde nur mit Zustimmung der für diese Handlung zuständigen inländischen Behörde durchgeführt werden (Art. 272 des Strafgesetzbuches). Verstösse dagegen stellen verbotenen Nachrichtendienst dar und werden strafrechtlich verfolgt.

Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit dem Dienst für Analyse und Prävention ist gesetzlich geregelt (Art. 17 Abs. 7 und Art. 8 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit).

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