09.304 · Standesinitiative · 2009-02-11
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Rechtsgrundlagen (Steuerharmonisierungsgesetz, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) dahingehend zu ändern, dass durch fiskalische Anreize die energetische Sanierung älterer Bauten gefördert wird.