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09.314 · Standesinitiative · 2009-05-27

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, Artikel 135 des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass die Herstellung, die Förderung, die Einfuhr, der Verkauf und die Benützung von Videospielen, welche virtuelle Gewalt- und Brutalohandlungen an Menschen und menschenähnlichen Wesen beinhalten, verboten werden.

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