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09.331 · Standesinitiative · 2009-10-19

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) ist so zu ergänzen und zu konkretisieren, dass Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligen.

SVG. Keine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften | Lexipedia | Lexipedia