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09.5420 · Fragestunde. Frage · 2009-09-22

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die "Informationen und Richtlinien zur Tierschutzgesetzgebung" (der sogenannte blaue Ordner) gelten als wichtigstes Arbeitsinstrument für alle damit befassten Akteure. Leider wird der blaue Ordner seit längerer Zeit nicht mehr an übergeordnete Vorgaben angepasst und ist damit teilweise nicht mehr aktuell.

- Ist sich der Bundesrat dieses Problems bewusst?

- Bemüht er sich, den blauen Ordner nachzuführen?