09.5569 · Fragestunde. Frage · 2009-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Diskriminierungsverbot in Artikel 14 der EMRK verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechtes. Frauen ist es aber wegen ihres Geschlechtes untersagt, ein Priesteramt, geschweige denn ein Bischofsamt der katholischen Kirche auszuüben.
Warum blieb das Gleichstellungsbüro in dieser Angelegenheit bis heute untätig?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.