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10.065 · Geschäft des Bundesrates · 2010-08-18

Departement des Innern

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 18. August 2010 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation

Ausgangslage

Bei der Zuteilung von Organen werden nach dem schweizerischen Transplantationsgesetz Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber Personen ohne solchen Wohnsitz bevorzugt behandelt. Die Vereinbarung stellt nun Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Zuteilung von Organen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleich. Liechtenstein verpflichtet sich im Gegenzug, in seinen Spitälern die in der Schweiz geltenden Massnahmen zur Erkennung und Meldung von potenziellen Organspenderinnen und -spendern einzuführen sowie sich anteilmässig an der Finanzierung der Organzuteilung zu beteiligen.

Der Bundesrat hat die Vereinbarung am 18. November 2009 gutgeheissen. Gleichzeitig hat er, unter Vorbehalt des Ergebnisses der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die vorläufige Anwendung der Vereinbarung ab dem 1. April 2010 beschlossen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 1. März 2010. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)

Verhandlungen

Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Kommission der Vereinbarung mit Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation ohne Diskussion und einstimmig mit 159 zu 0 Stimmen zu.

Auch der Ständerat unterstützte die Vereinbarung einhellig und stimmte der Vorlage mit 38 zu 0 Stimmen zu.