10.511 · Parlamentarische Initiative · 2010-12-02
Bundeskanzlei
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die gesetzlichen Grundlagen (beispielsweise im RVOG, SR 172.010, oder im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen, SR 172.121) zu schaffen, die es zurückgetretenen Bundesrätinnen und Bundesräten untersagen, während einer Frist von vier Jahren nach ihrem Rücktritt bezahlte Mandate oder Funktionen in Wirtschaftsunternehmen anzunehmen, die nicht in eigenem Besitz stehen. Diese Karenzfrist gilt auch für Institutionen wie NGO, die während der Amtszeit finanzielle Beiträge des Bundes, insbesondere aus dem ehemaligen Departement, erhalten haben.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die gesetzlichen Grundlagen (beispielsweise im RVOG, SR 172.010, oder im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen, SR 172.121) zu schaffen, die es zurückgetretenen Bundesrätinnen und Bundesräten untersagen, während einer Frist von vier Jahren nach ihrem Rücktritt bezahlte Mandate oder Funktionen in Wirtschaftsunternehmen anzunehmen, die nicht in eigenem Besitz stehen. Diese Karenzfrist gilt auch für Institutionen wie NGO, die während der Amtszeit finanzielle Beiträge des Bundes, insbesondere aus dem ehemaligen Departement, erhalten haben.
Begründung
Immer wieder führen Engagements von ehemaligen Regierungsmitgliedern in Wirtschaftsunternehmungen zu Unmut und unnötigen Diskussionen. Namentlich dann, wenn diese Unternehmungen während der Regierungszeit des Magistraten Aufträge des Bundes erhalten haben, mit der ehemaligen Tätigkeit des Altbundesrates in dessen Departement verbunden sind oder sonst in grosser Abhängigkeit zum Staat stehen, stossen entsprechende Mandate auf Unverständnis in der Bevölkerung. Der Verdacht auf Vetternwirtschaft drängt sich auf. Dies wiederum schwächt die im Amt stehende Regierung. Deshalb sollen künftig Regierungsmitglieder nach ihrer Demission oder Abwahl während vier Jahren keine Mandate oder Funktionen in der Wirtschaft mehr annehmen können, ausser es handle sich um eine eigene Unternehmung. Auch soll der Bundesrat künftig ehemalige Regierungsmitglieder nicht in solche Unternehmungen oder Institutionen abordnen, delegieren oder wählen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Mitglieder der Landesregierung während ihrer Amtszeit keine gezielten wirtschaftlichen Sonderinteressen vertreten. Mit einer Karenzfrist von vier Jahren kann der Gefahr begegnet werden, dass im Amt stehenden Regierungsmitgliedern bereits Mandate von Unternehmen in Aussicht gestellt werden oder dass diese selbst mit Blick auf eine Tätigkeit nach ihrem Rücktritt gewissen Unternehmungen Vorteile verschaffen. Es darf nicht sein, dass ehemalige, der Geheimhaltung verpflichtete Regierungsmitglieder ihre Vorkenntnisse in eine Unternehmung einbringen. Das führt unweigerlich zu Interessenkonflikten. Unser Volk hat Anspruch auf die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit seiner Regierungsmitglieder. Einschlägige Ereignisse aus jüngster Zeit lassen einen sonst denken: "Links marschieren, rechts kassieren!"
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 02.06.2014
Mandate - Nationalrat hält an Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte fest
(sda) Der Nationalrat besteht darauf, dass ehemalige Bundesräte während zwei Jahren keine bezahlten Mandate von Unternehmen mehr annehmen dürfen. Dennoch dürfte die "Lex Leuenberger" scheitern - der Ständerat wehrt sich gegen eine Regulierung.Die Differenzen zwischen den beiden Parlamentskammern sind gross. Der Nationalrat hiess das Mandatsverbot am Montag mit 101 zu 74 Stimmen bei 8 Enthaltungen bereits zum zweiten Mal gut, während der Ständerat in der Frühjahrssession gar nicht erst darauf eingetreten war. Angesichts der klaren Fronten scheint eine Einigung wenig wahrscheinlich. Die Vorlage geht nun noch einmal an den Ständerat. Lehnt er die Wartefrist zum zweiten Mal ab, ist das Projekt vom Tisch.
Leuenberger als Auslöser
Die grosse Kammer will mit der so genannten Karenzfrist verhindern, dass Bundesratsmitglieder unmittelbar nach dem Rücktritt Mandate in der Privatwirtschaft annehmen. Auch sollten sie keine bezahlten Mandate von Organisationen annehmen, die finanziell vom Bund abhängig sind.
Die Vorlage ist das Resultat zweier parlamentarischer Initiativen, welche eingereicht worden sind, nachdem der ehemalige Bundesrat Moritz Leuenberger kurz nach seinem Rücktritt ein Verwaltungsratsmandat beim Baukonzern Implenia übernommen hatte. Das Verhalten löste Kopfschütteln aus und trug Leuenberger den Vorwurf ein, die Unabhängigkeit der Regierung in Frage zu stellen.
Polparteien für Beschränkung
Davon ist der Nationalrat nach wie vor überzeugt: Wie bereits im vergangenen Herbst befürworteten SVP, SP und Grüne eine Beschränkung. Sie folgten damit der Mehrheit der vorberatenden Kommission.
"Die Öffentlichkeit ist sensibler geworden in Fragen der Transparenz", sagte die Waadtländer SP-Nationalrätin Cesla Amarelle. "Wir wollen jeden Verdacht ausräumen, dass die Bundesräte in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt sind."
Verschiedene Mandate könnten problematisch sein, beispielsweise ein Verwaltungsratsmandat eines ehemaligen Gesundheitsministers bei einer Krankenkasse. Hier gilt es nach Ansicht der vorberatenden Kommission aus staatspolitischen Gründen gesetzlich klare Schranken zu setzen.
Die Befürworter einer Regulierung gaben zu bedenken, es gehe um die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Mit einer Regulierung würden Bundesratsmitglieder im Grunde geschützt - vor Interessenskonflikten während und nach der Amtszeit.
Kritik aus der Mitte
CVP, FDP, GLP und BDP wollen den Bundesratsmitgliedern hingegen keine Auflagen machen für die Zeit nach dem Rücktritt. Für die meisten Regierungsmitglieder sei eine Einschränkung auch gar nicht nötig.
"Der Bundesrat hat nach dem Fall Leuenberger gehandelt und einen Verhaltenskodex verabschiedet", sagte Isabelle Moret (FDP/VD). Von ehemaligen Bundesräten sei zu erwarten, dass sie beurteilen könnten, welche Mandate problematisch seien und welche nicht.
Zudem sei die nun vorgeschlagene Gesetzesvorlage lückenhaft, gaben die Gegner zu bedenken. "Wir wissen nicht, wer kontrolliert und welche Sanktionen in Frage kommen", sagte Marco Romano (CVP/TI).
Bundesrat verweist auf geltenden Kodex
Auch eine Mehrheit des Ständerats hatte in der Debatte Anfang März argumentiert, dass der Verhaltenskodex genüge, den der Bundesrat in der Zwischenzeit geschaffen hat. Anstand lasse sich nicht gesetzlich verordnen, lautete der Tenor in der kleinen Kammer.
Der Bundesrat selbst hatte sich gegen Beschränkungen gestellt. Mit der Abgabe des Amtes ende die berufliche Unvereinbarkeit, argumentierte er. Regeln könnten negative Auswirkungen auf die Bereitschaft jüngerer Personen haben, sich für die Aufgabe einer Bundesrätin oder eines Bundesrates zur Verfügung zu stellen.
Im Gesetzesentwurf ortete der Bundesrat gar ein "diffuses Misstrauen gegen Regierung und Verwaltung", wie er in seiner Stellungnahme schrieb. Dieses Misstrauen sei fehl am Platz. Es gehöre zum Schweizer Milizsystem, dass Bundesräte vor ihrer Wahl und nach ihrer Amtszeit einem Beruf nachgingen.
Bundeskanzlerin Corina Casanova sprach im Nationalrat von einer "Lex imperfecta". Das Gesetz lasse einen zu grossen Interpretationsspielraum zu. "Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf."
Debatte im Ständerat 12.06.2014
Ständerat versenkt Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte
(sda) Der Ständerat hat am Donnerstag das vom Nationalrat gutgeheissene zweijährige Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte versenkt. Für "unschöne Einzelfälle" brauche es keine starren Regeln, sagte Kommissionssprecherin Verena Diener. Der Rat folgte dem oppositionslos.
Mit dem erneuten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer ist die Vorlage vom Tisch. Im Nationalrat hatte das zweijährige Verbot von Verwaltungsratsmandaten noch eine ansehnliche Mehrheit von 101 zu 74 Stimmen gefunden. Der Ständerat blieb während des ganzen Beratungsprozesses eisern bei seinem Nein.