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10.5213 · Fragestunde. Frage · 2010-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der militärische Führerausweis für schwere LKW berechtigte bis anhin den Inhaber des Ausweises auch zum Führen von schweren LKW im privaten Individualverkehr.

Bleibt diese Regel mittel- bis langfristig bestehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der militärische Lastwagen-Führerausweis berechtigt seit 2009 nicht mehr automatisch zum zivilen Gütertransport mit Lastwagen. Wer zivil Lastwagen führen will, braucht seit 2009 neben dem normalen Führerausweis der Kategorie C auch den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport, die sogenannte Chauffeurzulassungsverordnungs-Prüfung (CZV-Prüfung). Die militärische Führerprüfung erfüllt nur die Anforderungen für die Kategorie C. Deshalb müssen Inhaber des militärischen Lastwagen-Führerausweises, die auch zivil Gütertransporte mit Lastwagen durchführen wollen, seit 2009 zuerst die CZV-Prüfung bestehen. Ohne CZV-Prüfung dürfen sie zivil nur leere Lastwagen führen. Details, namentlich auch zu den Übergangsbestimmungen, sind in der Chauffeurzulassungsverordnung (SR 741.521) geregelt.