10.5278 · Fragestunde. Frage · 2010-06-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat richtigerweise die Europaratskonvention genehmigt, welche die Inanspruchnahme von Diensten jugendlicher Prostituierter unter 18 Jahren für strafbar erklärt. Das Parlament wird diese Entscheidung sehr wahrscheinlich bestätigen. Ohne die notwendigen Anpassungen der Bundesgesetzgebung abzuwarten, haben einige Kantone bereits entsprechende Gesetze erlassen oder sind im Begriff dies zu tun.
Wie schätzt der Bundesrat die Vereinbarkeit dieser kantonalen Gesetze mit dem aktuellen Bundesrecht ein?