10.5422 · Fragestunde. Frage · 2010-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Europäische Union hat mit dem Lissabonner Vertrag, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, unter anderem eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Dennoch verwendet der Bundesrat in seinen Botschaften zuhanden der eidgenössischen Räte weiterhin die Abkürzung EG, so im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Geschäft 10.030).
1. Schliessen wir, formell gesehen, Abkommen mit der EG oder mit der EU ab?
2. Müsste die Abkürzung EG nicht konsequent durch EU ersetzt werden?