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10.5428 · Fragestunde. Frage · 2010-09-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat das BAG im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips die Einfuhr von sechs Lebensmittelprodukten bewilligt, unter anderem auch von einem Apfelwein aus Dänemark. Diese Produkte entsprechen nicht der Schweizer Gesetzgebung.

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

- Verschlechtert sich durch solche Produkte, die unseren Vorschriften nicht entsprechen, nicht auch die Qualität der Schweizer Produkte?

- Sind solche Bewilligungen mit der Qualitätsstrategie vereinbar, die vom Bundesrat und vom Parlament kürzlich gutgeheissen wurde?

- Können solche Produkte unter derselben Bezeichnung verkauft werden wie Schweizer Produkte, obwohl es sich dabei um ganz andere Produkte handelt?

- Kommt in diesem Bereich keine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten vor?