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10.5445 · Fragestunde. Frage · 2010-09-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Tierschutzverordnung verbietet die Pferdehaltung auf Weiden oder in Gehegen, die mit Stacheldraht eingezäunt sind. Für kleine Pferche mag dieses Verbot nachvollziehbar sein. Für die Herdenhaltung auf ausgedehnten Weiden ist diese Bestimmung jedoch völlig unverhältnismässig. Eine Studie des Kantons Jura zeigt, dass eine solche Anpassung Kosten in der Höhe von rund 7 Millionen Franken mit sich bringen würde.

Ist sich der Bundesrat dieser zusätzlichen Kosten in den für die Landwirtschaft und die Pferdezucht sowieso schon schwierigen Zeiten bewusst?