10.5621 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich hat der Grosse Rat des Kantons Tessin den kantonalen Nutzungsplan zu den Landschaften mit geschützten Gebäuden und Anlagen verabschiedet. Auf dessen Veröffentlichung hat das Bundesamt für Raumentwicklung mit einer Beschwerde reagiert. Deshalb frage ich den Bundesrat:
Ist das Bundesamt für Raumentwicklung bereit, die Erteilung von Bewilligungen zum Umbau von Gebäuden zu akzeptieren, wenn dabei die Ausführungsvorschriften des nationalen Nutzungsplans eingehalten werden und sich die Gebäude am Rand der gemischten Zonen, deren Ausweitung unbestritten ist, befinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.