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Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung

11.300 · Standesinitiative · 2010-12-23

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14) so zu ändern, dass die Kantone einen Abzug für die Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen einführen dürfen. Auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) ist ein solcher Abzug einzuführen.