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11.309 · Standesinitiative · 2011-06-14

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung dahingehend zu ändern, dass die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung | Lexipedia | Lexipedia