11.3203 · Motion · 2011-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat stellt sicher, dass die Bundesstellen und ihre Dienstleistungen gegenüber Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen koordiniert und aus einer Hand bzw. im Sinne eines "Guichet unique" erfolgen. Kantonalen und kommunalen Stellen soll eine Nutzung des Guichet unique ermöglicht werden.
Begründung
Verschiedenste Stellen sind in der Bundesverwaltung für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zuständig. Zum Beispiel befinden sich die Auslandschulen beim Bundesamt für Kultur, die Auswanderungsberatung ist im Bundesamt für Migration, E-Voting bei der Bundeskanzlei und die Auslandschweizerfürsorge im Bundesamt für Justiz. Die in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Stellen sollen - soweit möglich - an einer für die Auslandschweizer zuständigen Bundesstelle zentralisiert werden, in anderen Bereichen braucht es eine bessere Koordination der Bundesstellen. Auslandschweizer sollen sich möglichst an eine Stelle in der Bundesverwaltung wenden müssen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Anliegen der Motionärin verdient Unterstützung: Gerade an der Zentrale könnten die verschiedenen Stellen, die sich mit Auslandschweizerangelegenheiten befassen, in der Tat noch enger und koordinierter zusammenarbeiten. Die institutionelle Zusammenführung aller Zuständigkeiten für Fragen, welche Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreffen, könnte wegen der thematischen Spezialisierung einiger Bereiche zu unerwünschten Doppelspurigkeiten führen. Bei Diensten jedoch, die ausschliesslich Leistungen zugunsten der Auslandschweizergemeinschaft oder deren Institutionen erbringen, erscheint dieses Anliegen grundsätzlich gerechtfertigt zu sein und würde zur Stärkung des im Aufbau befindlichen "Guichet unique" der Konsularischen Direktion des EDA beitragen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.