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11.5013 · Fragestunde. Frage · 2011-03-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Fall der kurdischen Familie Hassu-Abdulkader (Fall-Nummer N-509913) ist durch die Presse veröffentlicht worden.

Das Ehepaar war in Syrien gegen die Kurdenunterdrückung politisch aktiv und fühlte sich dem Christentum zugehörend. Die öffentliche Konversion zum Christentum vollzogen sie in Zürich. Trotz beweisbaren Todesdrohungen durch Familienangehörige und ausgestelltem Haftbefehl durch den syrischen Geheimdienst wurde das Asylgesuch abgelehnt.

Ist der Bundesrat bereit, dieser Familie Asyl zu gewähren?

Stellungnahme des Bundesrates

Im vorliegenden Fall hat die betreffende Familie erst vor Kurzem ein viertes Asylgesuch eingereicht. Der Bundesrat bittet aus diesem Grund um Verständnis, dass er deswegen nicht näher auf diesen Einzelfall eingehen kann. Das Bundesamt für Migration wird auch dieses vierte Gesuch sorgfältig prüfen.