11.5173 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Gemäss dem Präsidenten der GPK des Ständerates soll das EDA rechtlich gar nicht verpflichtet gewesen sein, die GPK über die Lösegeldzahlungen an Hannibal Ghadaffi - trotz Nachfrage - zu informieren.
- Wie war der Ablauf zwischen EDA und GPK?
- Wurde durch die GPK Auskunft verlangt über allfällige Lösegeldzahlungen?
- Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich diese Informationsverweigerung durch das EDA?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.