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11.5258 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die neue Spitalfinanzierung verfolgt u. a. folgendes Ziel: "Zulassung der Spitalbetreiber zur OKP ... nach den Kriterien der Qualität ..." (Art. 39 Abs. 2ter)

- Wie definieren sich die Qualitätskriterien?

- Gibt es gesamtschweizerisch einheitliche Kriterien, oder sind sie kantonal unterschiedlich, unterschiedlichen Umfangs?

- Wer prüft das Einhalten der gesetzlichen Vorgabe und damit des zwingenden Bestandteils der Tarifverträge?

- Was, wenn sie nicht zeitgleich mit dem DRG-Start eingehalten werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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