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11.5326 · Fragestunde. Frage · 2011-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In den Medien habe ich mit Erstaunen gelesen, das Bundesamt für Raumentwicklung habe dem Kanton Zürich die Bewilligung erteilt, ausgedehnte Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 als Fruchtfolgeflächen auszuweisen. In der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 steht davon nichts. Im Gegenteil, es heisst, der Bund prüfe zurzeit noch die Unterlagen und Angaben des Kantons Zürich. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Was stimmt nun?

Stellungnahme des Bundesrates

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation 11.3046 war der Bundesrat mit der Thematik noch nicht befasst. Er wird sich inhaltlich erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des kantonalen Richtplans mit dieser Thematik befassen. Hingegen trifft es zu, dass am 11. Mai dem Kanton Zürich der Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung zugestellt wurde. Gemäss diesem Vorprüfungsbericht zum Richtplan des Kantons Zürich, der sich derzeit in Gesamtüberprüfung befindet, können Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 aus rein fachlicher Sicht dem Sachplan Fruchtfolgeflächen zugeteilt werden.