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11.5370 · Fragestunde. Frage · 2011-09-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes kann das EVD das Sekretariat der Weko mit der Eröffnung von Untersuchungen beauftragen. Damit könnte der Druck gegen überteuerte Importprodukte weiter erhöht und könnten die berechtigten Anliegen der Konsumenten ernst genommen werden.

- Plant das EVD, solche Untersuchungen zu beantragen?

Wenn ja, sind solche Aufträge bereits erfolgt und gegen wen?

- Ist damit die längst fällige Praxisänderung eingeleitet, indem systematisch bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen interveniert wird?