11.5414 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Vor der Ära der biometrischen Ausweisschriften erhielten Auslandschweizerinnen und -schweizer einen Ausweis, ohne dafür bei einer Schweizer Vertretung vorsprechen zu müssen - dies unter der Bedingung, dass die Anreise lang oder beschwerlich ist und dass die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Führt man diese Praxis bei der Ausstellung nichtbiometrischer Identitätskarten wieder ein angesichts der immer grösseren Entfernungen zwischen Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie der nächstgelegenen Schweizer Vertretung?