11.5428 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Privatschulen, die den Vorschriften über die schweizerische Maturitätsprüfung unterworfen sind, haben zwei Prüfungssessionen: eine für die ersten Teilprüfungen und eine für die zweiten Teilprüfungen.
Gemäss Verordnung kann eine Person, deren Noten bei den ersten Teilprüfungen ungenügend sind, diese nicht mehr vor der zweiten Teilprüfung des darauffolgenden Jahres wiederholen. Dies diskriminiert sie gegenüber den Maturandinnen und Maturanden an öffentlichen Schulen.
Wird der Bundesrat diese Verordnung, die die schweizerische Maturität gefährdet, verbessern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.