11.5440 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Uno-Vollversammlung soll sich am 23. September 2011 mit der Anerkennung eines palästinensischen Staates befassen. Nach Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung "besorgt" der Bundesrat "die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung ..."
Wie können diese Rechte bei einer so grundlegenden Frage wie der Anerkennung eines palästinensischen Staates garantiert werden, wo doch die Aussenpolitischen Kommissionen zum Zeitpunkt, zu dem diese Frage eingereicht wurde (21. September 2011), nicht konsultiert worden sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.