11.5446 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Das EDA beschafft zurzeit mittels WTO-Ausschreibung eine neue Web-Plattform. Darin ist festgehalten, dass nur die zwei Produkte CQ5 von Adobe/Day und Sharepoint von Microsoft offeriert werden dürfen.
Solche produkt- und herstellerspezifische Ausschreibungen widersprechen den internationalen Beschaffungsrichtlinien. Das Urteil des Bundesgerichtes vom 11. März 2011 verlangt, dass der Beschaffungsgegenstand funktional zu umschreiben ist.
Weshalb ist diese Ausschreibung nicht korrekt erfolgt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.