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11.5497 · Fragestunde. Frage · 2011-12-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen sieht für Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler die Möglichkeit vor, eine zweite Landessprache zu wählen (Art. 9 Abs. 2).

- Erachtet der Bundesrat den Entscheid der Obwaldner Regierung, den Italienischunterricht auf der Gymnasialstufe abzuschaffen, als rechtswidrig?

- Wie gedenkt der Bundesrat dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und wie will er den Italienischunterricht auf Gymnasialstufe wahren?