12.316 · Standesinitiative · 2012-08-22
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen den Grundsatz zu verankern, dass Stromleitungen immer erdverlegt werden, wenn dies technisch möglich ist und wenn ein dichtbesiedeltes Gebiet oder eine schützenswerte Landschaft betroffen ist.