12.3696 · Postulat · 2012-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Fördermassnahmen bzw. gesetzgeberischen Massnahmen der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen beim Gebäudepark wirkungsvoll gesenkt werden können. Insbesondere soll im Bericht aufgezeigt werden, wie die Kantone die Globalbeiträge des Bundes neu auch für die Förderung der Stromeffizienz bei Gebäuden einsetzen und mit welchen Massnahmen auch die Mieter über den Zustand des Gebäudestandards informiert und sensibilisiert werden können.
Begründung
2009 wurde vom Parlament beschlossen, ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für Gebäudesanierungen und für die Förderung erneuerbarer Energien einzusetzen. Von 2010 bis April 2012 wurden allein für Gebäudesanierungen 440 Millionen Franken statt der zur Verfügung stehenden 240 Millionen Franken bewilligt. Ab April 2012 wurden die Beiträge für Gebäudesanierungen massiv gekürzt. Der Gebäudepark der Schweiz beansprucht rund 50 Prozent des Energieverbrauchs und ist für 40 Prozent des CO2-Ausstosses verantwortlich. Zur Erreichung der Klimaziele und zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist es entscheidend, dass der Energieverbrauch bei Gebäuden deutlich gesenkt wird. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2040 um 40 Prozent zu senken. Gebäudesanierungen können jedoch nicht verordnet werden. Sie müssen durch eine konstante und lohnende Förderung angestossen werden. Die Steigerung der Stromeffizienz und die Stromproduktion am Gebäude tragen direkt wie auch indirekt zur Senkung der CO2-Emissionen bei.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beabsichtigt, die Anliegen des Postulates mit der Botschaft zur Energiestrategie 2050 zu erfüllen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.