12.3976 · Motion · 2012-10-23
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten, damit die Verwendung sowie die (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten angemessen bestraft werden.
Er prüft eine gleichzeitige Ausdehnung des Straftatbestandes
a. auf die Publikation solcher Daten, wobei die Pressefreiheit zu wahren ist, und
b. auf die Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses.
Er berücksichtigt dabei das Geheimhaltungsinteresse der Informationsinhaber und -betroffenen, das öffentliche Interesse an Transparenz sowie die Verhältnismässigkeit.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.