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12.409 · Parlamentarische Initiative · 2012-03-14

Parlament

In Kommission des Nationalrats

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das IVG ist derart anzupassen, dass Assistenzleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrags zu maximal 80 Prozent entschädigt werden.

Begründung

Der Anspruch auf ein selbstbestimmtes und autonomes Leben zu Hause ist mit der Einführung des Assistenzbeitrags auf den 1. Januar 2012 auch für Menschen mit Behinderung ein Stück weit anerkannt worden. Angehörige leisten einen grossen Teil der Assistenzdienste. Sie kennen die Bedürfnisse ihres Partners und ihrer Partnerin, ihres Kindes oder ihres Elternteils besonders gut. Oft ermöglichen gerade Familienangehörige auf unkomplizierte Art und Weise ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

Assistenzleistungen von Angehörigen sind von der Entschädigung via den Assistenzbeitrag ausgeschlossen. Von Gesetzes wegen ist festgelegt, dass sie rund 20 Prozent der Assistenzdienste unentgeltlich zu übernehmen haben. Angehörige erbringen solche Dienste über ein mehr als angemessenes Mass hinaus. Dass sie dies allerdings ganz ohne Entschädigung leisten müssen, ist inakzeptabel.

Der Bundesrat hatte in der Botschaft zur IV-Revision 6a argumentiert, eine finanzielle Abgeltung von Familienarbeit sei eine übergeordnete gesellschaftspolitische Frage mit hohen Kostenfolgen. Sie solle nicht isoliert im Rahmen der Vorlage "IVG-Revision 6a" behandelt werden.

Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 11.411 gutgeheissen und damit den Weg zu Betreuungszulagen für pflegende Angehörige eröffnet. Das heisst, das Thema der finanziellen Abgeltung der Pflege durch Familienangehörige steht nun in einem breiteren gesellschaftspolitischen Kontext.

Auch Menschen mit Behinderung vor 64 bzw. 65 Jahren, welche zu Hause leben, haben einen Unterstützungsbedarf. Angehörige erbringen einen namhaften Teil dieser Assistenz. Damit leisten sie innerhalb von Familien einen massgeblichen Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig verzichten sie auf einen Teil ihres Haushalteinkommens und schmälern zudem ihre eigene Altersvorsorge. Die Assistenzleistungen sollten deshalb wie die Pflege von älteren Menschen durch Angehörige ebenfalls honoriert werden.

Mit der teilweisen Entschädigung von Assistenzleistungen durch Angehörige können Menschen mit Behinderung diese Dienste in Zukunft ohne Scham annehmen. Sie dürften deshalb eher ein Leben zu Hause wählen, im Wissen darum, dass sie damit ihre Angehörigen weniger belasten.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 10.08.2021

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der pa. iv. Lohr. Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages (12.409 n) Folge zu geben. Für die Kommission besteht grundsätzlich Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung des Assistenzbeitrages, dies vor allem mit Blick auf ein selbstbestimmtes Leben der betroffenen Personen. Bei der konkreten Umsetzung der Initiative stellen sich ihr aber verschiedene Fragen, die einer vertieften Abklärung bedürfen. So seien insbesondere die finanziellen Folgen des Anliegens für die Invalidenversicherung gründlich auszuleuchten. In einem nächsten Schritt wird nun die SGK-N einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 01.09.2023

Die Kommission beantragt einstimmig, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs in Umsetzung der Pa. Iv. Lohr. Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages (12.409) um zwei Jahre zu verlängern.

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 29.08.2025

Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen Verlängerung der Frist zur Behandlung der pa.Iv. Lohr «Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages» (12.409).

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)