12.5065 · Fragestunde. Frage · 2012-02-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Es wird vom Bundesrat bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder behauptet, dass in Verhandlungen mit anderen Staaten die einzelnen Themenbereiche nicht vermischt werden dürfen.
Wie kommt es nun aber dazu, dass in einer Absichtserklärung zwischen der Vorsteherin des UVEK und dem deutschen Verkehrsminister das Thema Anflug-/Abflugverfahren zum/vom Flughafen Zürich mit dem diskriminierungsfreien Betrieb von gewerblichen Taxifahrten für Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen von und nach dem Flughafen Zürich verbunden wird?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Antwort auf die Frage Leutenegger Filippo 10.5365, "Fluglärmkonflikt", führte der Bundesrat aus, dass es selbstverständlich sei, die Interessen der Schweiz in allen bilateralen Dossiers mit Deutschland im Hinblick auf eine Lösung im Fluglärmstreit in die Überlegungen einzubeziehen und gesamtheitlich zu würdigen. Andererseits werden wir auf deutsche Anliegen eingehen, wenn dies helfen kann, den Konflikt um den Flughafen Zürich zu lösen. Dementsprechend hat die Schweiz das deutsche Anliegen nach einer kulanten Haltung der Schweiz in der Taxifrage aufgenommen. Die Schweiz stellt die Beibehaltung von heute gewährten Vorteilen für deutsche Taxifahrer aber nur für den Fall in Aussicht, dass die deutsche Seite ihrerseits bereit ist, auch gewisse Nachteile aus dem Flugbetrieb zu tragen.