12.5116 · Fragestunde. Frage · 2012-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Massnahmen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung im Zusammenhang mit dem Bau von Mobilfunkantennen sind im Fernmeldegesetz, Umweltschutzgesetz und insbesondere in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung geregelt.
Darin wird der Mindestabstand zwischen Antennen und deren Leistung definiert.
1. Stimmt es, dass Mikrozellenantennen auf manchen Privatgrundstücken (in Einkaufszentren) installiert sind?
2. Braucht es eine Bewilligung für den Bau einer Mikrozellenantenne?
3. Gibt es ein Verzeichnis dieser Mikrozellenantennen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.