12.5282 · Fragestunde. Frage · 2012-09-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel 8 der Verordnung über Zweitwohnungen können Baubewilligungen für Zweitwohnungen nach bisherigem Recht gestützt auf einen Sondernutzungsplan erteilt werden, wenn dieser vor dem 11. März 2012 genehmigt wurde. Der Fall Andermatt wurde genannt, dürfte jedoch kaum der einzige sein.
Wie viele Sondernutzungspläne und Zweitwohnungen fallen unter den Geltungsbereich dieses Artikels, und wie wird der Bundesrat verhindern, dass diese Ausnahmen dem Ziel des neuen Verfassungsartikels zuwiderlaufen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.