12.5321 · Fragestunde. Frage · 2012-09-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Das UNHCR hält fest: "Der Zugang zu einem vollständigen und fairen Asylverfahren wird für Asylsuchende zunehmend problematischer, die ... aufgrund der Dublin-II-Verordnung rücküberstellt werden ... Das bedeutet, dass gemäss der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn rücküberstellte Asylsuchende im Allgemeinen nicht gegen Ausweisungsverfügungen in Drittländer geschützt sind, auch wenn ihre Anträge noch nicht inhaltlich geprüft wurden."
Setzt der Bundesrat konsequenterweise Dublin-Rückführungen aus?