12.5338 · Fragestunde. Frage · 2012-09-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der Neuenburger Zeitung "L'Impartial" vom 13. September 2012 steht, dass ein Landwirt aus dem Val-de-Travers, der die geltende Gesetzgebung nicht einhält, Direktzahlungen (Tierhaltungsbeiträge, Flächenbeiträge) erhält. Und noch erstaunlicher: Angeblich erhält er auch an ökologische Leistungen gebundene Direktzahlungen.
- Kann der Bundesrat dies bestätigen?
- Wenn ja, wie erklärt der Bundesrat solche Missstände im Direktzahlungssystem?
- Kontrolliert das Bundesamt für Landwirtschaft die Praxis der Kantone?
- Müssen Landwirtinnen und Landwirte zu Unrecht bezogene Direktzahlungen zurückerstatten?
- Wenn ja, innert welcher Frist?