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12.5493 · Fragestunde. Frage · 2012-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Untersuchungsbericht zu den Vorwürfen betreffend Umsetzung des Sachplanes geologische Tiefenlager stellt das UVEK-Generalsekretariat fest, dass es betreffend Standortsuche für ein Atommülllager bei den Verfahrensregeln für die Bundesbehörden - untereinander und mit der Nagra - Verbesserungspotenziale gibt.

1. Welche konkreten Punkte bzw. Verfahrensregeln müssen verbessert werden?

2. Bis wann werden die notwendigen Verbesserungen umgesetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bericht des Generalsekretariates des UVEK vom 3. Dezember 2012 nennt beispielhaft einige verbesserungswürdige Praktiken, darunter die Vorvernehmlassung von Protokollen und Gutachten des Ensi bei der Nagra, der uneinheitliche Umgang mit Empfehlungen der KNS durch BFE und Ensi oder die Vergabe von persönlichen Mandaten an Mitglieder der KNS durch BFE, Ensi, Nagra und KNS selbst. Die betroffenen Institutionen haben gegenüber dem Generalsekretariat UVEK zugesichert, die fraglichen Praktiken umgehend zu ändern, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

2. Darüber hinaus empfiehlt das Generalsekretariat des UVEK, das BFE im Rahmen seiner Kompetenzen als verfahrensleitende Behörde damit zu beauftragen, die im Konzeptteil des Sachplans beschriebenen Rollen und Aufgaben der Akteure des Verfahrens zu präzisieren, um Schwächen in den formalen Abläufen zu vermeiden. Das BFE wird den entsprechenden Auftrag unverzüglich aufnehmen und zügig umsetzen. Das Generalsekretariat des UVEK wird diesen Prozess vorderhand begleiten.