13.3469 · Motion · 2013-06-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In das Bundesrecht ist Folgendes aufzunehmen:
a. Bestimmungen entsprechend der vom Ständerat am 12. Juni 2013 beschlossenen Änderungen zu Artikel 3a des Gesetzentwurfes (13.046);
b. die steuerrechtliche Nichtabzugsfähigkeit für juristische und natürliche Personen von Bussen - strafrechtlicher oder sonstiger Natur -, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weiteren im Ausland aufgrund von Verstössen gegen das dort geltende Steuerrecht verhängten Sanktionen, es sei denn, diese erscheinen nach schweizerischem Recht missbräuchlich.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 597
Die Motion wurde im Rahmen des Geschäftes 13.046 mündlich beantwortet (vgl. Amtliches Bulletin SR vom 19.06.2013).