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13.4014 · Postulat · 2013-11-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Um die Verkehrsflüsse zu erleichtern und die Wirtschaft und die Logistikbranche in dieser Grenzregion zu stärken, wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob mit Italien Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren und zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Verkehrsabwicklung und der Betriebsabläufe aufzunehmen seien.

Begründung

Der Bundesrat betont in seiner Botschaft (13.045), dass der Bau eines 4-Meter-Korridors mit einer Verbesserung der Zusammenarbeit über die Verkehrsabwicklung einhergehen muss. In der Tat sind im Grenzraum sowohl auf italienischer wie auch auf Schweizer Seite wichtige Logistikunternehmen angesiedelt. Diese sind auf eine möglichst reibungslose Abwicklung der Zollformalitäten in beide Richtungen angewiesen, nicht zuletzt um den Zugang zu den zukünftigen Terminals des 4-Meter-Korridors zu gewährleisten.

Die Verhandlungen über die Zollformalitäten sind parallel zu den Verhandlungen über die Finanzierungsmodalitäten für die Ausbauten in Italien zu führen. Solange nicht definitiv geklärt ist, auf wessen Territorium die Terminals zu liegen kommen werden, dürften noch beide Seiten ein Interesse an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu diesem Thema haben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Grundlage für die internationalen Zolltransitverfahren ist das Übereinkommen EU-Efta vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04). Für das Übereinkommen ist auf EU-Seite die Europäische Kommission zuständig. Deswegen sind formale Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren direkt mit Italien nicht möglich.

Reibungslose Abläufe des Schienengüterverkehrs an den Grenzübergängen sind ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen eines Berichtes aufzuzeigen, wie sich die Situation an allen Grenzübergängen zu Italien im Bahnverkehr präsentiert, wo weiteres Verbesserungspotenzial besteht und wie dieses ausgeschöpft werden kann. Die Federführung für diese Arbeiten liegt beim UVEK. Der Bericht soll weitgehend alle an den Grenzübertritten im Schienengüterverkehr beteiligten Behörden und Unternehmen einbeziehen und auch international - insbesondere mit Italien - abgestützt sein.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.