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13.413 · Parlamentarische Initiative · 2013-03-21

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 26.01.2016

Die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes angenommen (13.413), in welchem eine Bestimmung über das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen von Abfällen (Littering) aufgenommen wird. Durch diese nebenstrafrechtliche Norm soll in Verbindung mit dem ebenfalls in Revision befindlichen Ordnungsbussengesetz mit einer Ordnungsbusse von bis zu 300 Franken belegt werden können, wer auf frischer Tat ertappt wird. Der Entwurf sieht des Weiteren vor, die unsachgemässe Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen (z. B. volle Abfallsäcke) mit einer Busse im ordentlichen Verfahren zu sanktionieren. Die Minderheit lehnt diese Gesetzesänderung ab.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.04.2016

Wer Abfall liegenlässt, anstatt ihn korrekt zu entsorgen - wer also Littering betreibt -, soll künftig in der ganzen Schweiz mit einer einheitlichen Busse bestraft werden können. Die Umsetzung dieser neuen Bestimmung würde auf kantonaler Ebene erfolgen. Der Bundesrat unterstützt eine von der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes und hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Stellungnahme verabschiedet. Die Gesetzesänderung soll mit der laufenden Revision der Ordnungsbussengesetzgebung koordiniert werden. Den Anstoss hatte die 2013 von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP / FR) eingereichte parlamentarische Initiative zur Verstärkung der Massnahmen gegen Littering (13.413) gegeben. Das Parlament entscheidet voraussichtlich in der Sommersession über die Gesetzesänderung.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) wird wie folgt ergänzt:

Art. 30i Liegenlassen von Abfällen (Littering)

Für die Entsorgung von Abfällen wie Verpackungen, leere Flaschen, Plastiksäcke, Speisereste oder Ähnliches sind die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu verwenden.

Art. 61 Übertretungen

Abs. 1

...

Bst. i

... 30i ...

...

Abs. 4

Der Bundesrat legt für den Fall der Verletzung von Artikel 30i des USG in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe i USG ("Littering") eine Mindestbusse fest.

Begründung

Sowohl in Agglomerationen als auch in ländlichen Regionen stellt absichtlich liegengelassener oder auf den Boden geworfener Abfall ein immer grösseres Problem dar. Abfälle bedecken zusehends den Boden bei Bänken und Picknickplätzen oder entlang von Gehwegen und Strassen. Der Ruf unseres sicheren und sauberen Landes wird zunehmend beschädigt. Dies hat nicht nur ästhetische oder wirtschaftliche Folgen (Reinigung) - für die Landwirtschaft stehen die Gesundheit der Tiere und der Umweltschutz auf dem Spiel. Bevor die Bauern und Bäuerinnen ihre Felder mähen, müssen sie diese zunächst oft erst unter hohem Zeitaufwand von Unrat befreien. Eine besonders grosse Gefahr geht von Aluminiumdosen aus. Diese werden von Landwirtschaftsmaschinen in scharfkantige Stücke zerlegt und dann von den Tieren mit ihrem Futter aufgenommen. Die Tiere können so erkranken, abmagern, sogar verenden. Lebensrettende Operationen sind sehr teuer.

Es ist allseits bekannt, dass dem Problem der Vermüllung (Littering) schwer beizukommen ist. In einem Expertenbericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) werden die in diesem Bereich getroffenen Massnahmen veranschaulicht. Es wird aufgezeigt, dass die Situation durch die Pfandsysteme, die vorgezogene Entsorgungsgebühr und zahlreiche weitere Massnahmen ebenso wenig gemeistert werden konnte wie durch die Bemühungen, die Bevölkerung für eine korrekte Entsorgung ihrer Abfälle zu sensibilisieren. Es ist also dringend notwendig, gegen die Vermüllung in der Schweiz zu kämpfen.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 16.06.2016

Nationalrat gegen Bussen für Littering

(sda) In einigen Kantonen ist Littering strafbar. In anderen kann man auch weiterhin Zigarettenstummel wegwerfen und Bierdosen achtlos liegen lassen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag gegen Littering-Bussen ausgesprochen.

Er lehnte eine Änderung des Umweltschutzgesetzes mit 96 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Seine Umweltkommission hatte eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die das Wegwerfen oder das Liegenlassen kleiner Abfallmengen mit Bussen bis zu 300 Franken bestrafen wollte.

Den Anstoss dazu hatte Bauernverbands-Direktor Jacques Bourgeois (FDP/FR) gegeben. Littering werde immer mehr zu einem Ärgernis für die Bevölkerung und zu einem Problem für die Bauern, sagte er.

Die Bauern hatten sich wegen der Verschmutzung ihrer Felder für ein Littering-Verbot eingesetzt. Plastikflaschen oder Aludosen gefährdeten das das Vieh, wenn sie gehäckselt ins Futter gerieten, sagte Bourgeois. Zudem gelte es, die Sauberkeit als Visitenkarte der Schweiz zu bewahren.

Die SVP anerkannte zwar das Problem, nicht aber die Lösung. Littering sei eine "Sauerei", sagte ihr Sprecher Felix Müri (LU). Mit Ordnungsbussen bekomme man das aber nicht in den Griff. Müri zeigte sich überzeugt, dass die Sensibilisierungsaktionen der Bauern mehr bewirkten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) sprach sich ebenfalls gegen Littering-Bussen aus, weil sie nichts nützten. "Wer ist schon so blöd und lässt vor der Polizei Abfall fallen?"

Überall Polizisten nötig

Auch ein Teil der CVP sprach sich gegen die Littering-Strafnorm aus. Die meisten Kantone hätten bereits eigene Regelungen, sagte Daniel Fässler (AI). Die Erfahrung zeige, dass sich damit keine Verhaltensänderung erreichen lasse. Zudem müsste der ganze öffentliche Raum überwacht und die Polizeikorps massiv aufgestockt werden, um das Gesetz zu vollziehen.

Vor allem Vertreter von SP und Grünen waren anderer Meinung. Es brauche Aktionen und Kampagnen, sagte Silvia Semadeni (SP/GR). Das allein bringe das Littering aber nicht zum Verschwinden. Bastien Girod (Grüne/ZH) erinnerte an vermüllte Parks und Abfall auf der Wiese. "Wenn Sie das stört, müssen Sie das klar regeln", sagte er. Das erwarte die Bevölkerung von der Politik.

Auch Umweltministerin Doris Leuthard unterstützte die Gesetzesänderung. Ordnungsbussen könnten nicht verhindern, dass ein Verbot übertreten werde, sagte sie. Es sei aber ein politisches Signal, was erlaubt sei und was nicht. Die Mehrheit sah das anders. Die Vorlage ist damit vom Tisch.

Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering) | Lexipedia | Lexipedia