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13.4187 · Postulat · 2013-12-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, rechtzeitig zum 40-jährigen Jubiläum einen substanziellen Bericht über die Erfahrungen und Perspektiven für die Schweiz hinsichtlich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), deren Kontrollmechanismen und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu erstellen.

Dabei sind insbesondere zu behandeln:

1. die Umstände des Beitrittes der Schweiz zur EMRK und der Genehmigung der Zusatzprotokolle; dabei ist auch darüber zu berichten, ob die EMRK nachträglich einem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollte;

2. der Einfluss und die Bedeutung der EMRK - insbesondere deren Weiterentwicklung und bezüglich der Entscheide des EGMR - auf die schweizerische Gesellschaft und Politik, auf die Rechtsetzung und Rechtsprechung in den Kantonen und dem Bund sowie auf die Lehre und Forschung;

3. die Auswirkungen des Beitrittes der Schweiz und deren Einfluss auf die EMRK und den EGMR.

4. Wie müsste vorgegangen werden, um diesen Vertrag zu kündigen? Welches wären die Folgen? Könnte die Schweiz einen Wiederbeitritt mit Vorbehalten anstreben?

5. Welches sind die Zukunftsperspektiven des Verhältnisses der Schweiz zu EMRK und EGMR und deren Organen? Welche materiellen und strukturellen Veränderungen sind vorzunehmen?

Begründung

Seit November 1974 ist die EMRK auch für die Schweiz verbindlich. Dieser Vertrag hat unsere Rechtsordnung stark geprägt. Eine umfassende Analyse und Würdigung ist für das 40-jährige Beitrittsjubiläum angebracht.

Zudem werden in letzter Zeit diese EMRK und deren Kontrollmechanismus gerade im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksinitiativen insgesamt und teilweise die Rechtsprechung des EGMR infrage gestellt. Auch diese Tatsache ist in einem Bericht aufzunehmen.

Ein Hauptaugenmerk ist auf die Zukunftsperspektiven dieser EMRK und ihrer Organe zu richten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.