13.439 · Parlamentarische Initiative · 2013-06-21
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Einsetzungsverfügungen der ausserparlamentarischen Kommissionen seien wie folgt anzupassen:
1. Kommunikation und Beratungsleistungen erfolgen grundsätzlich verwaltungsintern.
2. Kommunizieren ausserparlamentarische Kommissionen gegen aussen, geschieht dies immer in Absprache mit dem Generalsekretariat des betroffenen Departementes.
3. Verlautbarungen im Hinblick auf Volksabstimmungen sind zu unterlassen.
4. Verlautbarungen und Einflussnahme auf die Bundesversammlung vor parlamentarischen Entscheiden sind zu unterlassen.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Einsetzungsverfügungen der ausserparlamentarischen Kommissionen seien wie folgt anzupassen:
1. Kommunikation und Beratungsleistungen erfolgen grundsätzlich verwaltungsintern.
2. Kommunizieren ausserparlamentarische Kommissionen gegen aussen, geschieht dies immer in Absprache mit dem Generalsekretariat des betroffenen Departementes.
3. Verlautbarungen im Hinblick auf Volksabstimmungen sind zu unterlassen.
4. Verlautbarungen und Einflussnahme auf die Bundesversammlung vor parlamentarischen Entscheiden sind zu unterlassen.
Begründung
Ausserparlamentarische Kommissionen sind gemäss Artikel 7a RVOV Teil der sogenannten dezentralen Bundesverwaltung. Sie beraten gemäss Artikel 57a RVOG den Bundesrat und die Bundesverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Diverse Vorkommnisse werfen Fragen zur Rolle dieser ausserparlamentarischen Kommissionen auf. So lobbyierte die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention am 19. Dezember 2011 - drei Tage vor der Parlamentsdebatte - für die Annahme der Lungenliga-Initiative, welche ein radikales Rauchverbot forderte. Damit stellte sich die Kommission gegen den Bundesrat und die zuständige Parlamentskommission, welche die Initiative ablehnten. Der Bundesrat hatte davon keine Kenntnis, wie er in der Antwort auf die Interpellation Spuhler 12.3042 ausführte.
Ähnlich verhielt es sich mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, welche am 27. Mai 2013 - also zwei Wochen vor der entsprechenden Volksabstimmung - Kritik an der Verschärfung des Asylgesetzes äusserte. Von dieser Verlautbarung hatte der Bundesrat Kenntnis, wie er in seiner Antwort auf die Frage Streiff-Feller 13.5150 ausführte.
Der Präsident der Eidgenössischen Medienkommission wiederum äusserte sich bereits einen Monat vor der ersten Kommissionssitzung ausführlich zur seines Erachtens problematischen Rolle privater Medienagenturen (persönlich, 23.05.2013), was für einen Exponenten einer Verwaltungsinstanz wenig opportun ist.
Diese und weitere Beispiele zeigen, dass die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 12.3042 vorgeschlagene Massnahme, die Einsetzungsverfügungen anzupassen oder klarer zu formulieren, dringend nötig ist.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 02.06.2014
Bundesverwaltung - Nationalrat will Kommissionen externe Kommunikation verbieten
(sda) Die verschiedenen Indiskretionen in der Bundesverwaltung haben den Nationalrat offenbar auf die Palme gebracht: Er will den ausserparlamentarischen Kommissionen einen Maulkorb verpassen. Künftig sollen Kommissionsmitglieder, beispielsweise vor Volksabstimmungen, nicht mehr vor die Medien treten dürfen.
Mit 95 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer für eine parlamentarische Initiative aus, die den ausserparlamentarischen Kommissionen engere Grenzen setzen will. Über die parlamentarische Initiative entscheidet als Nächstes der Ständerat.
"Ich fordere Selbstverständliches", sagte Initiant Gregor Rutz (SVP/ZH) im Rat. Der Bundesrat erwarte von den Kommissionen nichts anderes als eine Beratung. Verlautbarungen in den Medien gehörten nicht zu den Aufgaben einer Kommission.
Resultat von Indiskretionen
Ausserparlamentarische Kommissionen sind Organe der dezentralen Bundesverwaltung. Sie beraten den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Der Nationalrat möchte ihnen nun untersagen, ohne Absprache mit den betroffenen Departementen zu kommunizieren. Auch Verlautbarungen im Hinblick auf Volksabstimmungen und vor parlamentarischen Entscheiden sollten die Kommissionen unterlassen.
Rutz begründet dies mit verschiedenen Vorkommnissen. So habe die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention drei Tage vor der Parlamentsdebatte über die Initiative der Lungenliga für deren Annahme lobbyiert. Damit habe sie sich gegen den Bundesrat gestellt, der die Initiative ablehnte.
"Es gibt etliche Beispiele, in denen es genauso gelaufen ist", gab Rutz zu bedenken. Der Präsident der Eidgenössischen Medienkommission beispielsweise habe sich bereits vor der ersten Kommissionssitzung ausführlich zur seines Erachtens problematischen Rolle privater Medienagenturen geäussert, was für einen Exponenten einer Verwaltungsinstanz wenig opportun sei.
Kommission ist skeptisch
Die vorberatende Kommission hatte den Vorstoss zuvor zur Ablehnung empfohlen. Sie war allerdings gespalten. Kommissionspräsident Ueli Leuenberger (Grüne/GE) fällte im vergangenen November den Stichentscheid.
Die Mehrheit versuchte im Nationalrat vergeblich, die Einführung neuer Regeln zu verhindern. Das in den Kommissionen vorhandene Expertenwissen könne den politischen Entscheidungsprozess bereichern, sagten verschiedene Votanten. Sowohl Parlamentsmitglieder als auch Bürgerinnen und Bürger hätten ein Interesse an einer vielfältigen Information.
Anderer Meinung war Pirmin Schwander (SVP/SZ). Der Vertreter der Kommissionsminderheit sagte, eine Präzisierung des bestehenden Gesetzes sei unabdingbar. Ansonsten gebe es "einen Kommunikationssalat auf Kosten des Steuerzahlers".
Debatte im Ständerat, 17.06.2015
Bundesverwaltung - Ständerat will keinen Maulkorb für Kommissionen
(sda) Ausserparlamentarische Kommissionen sollen weiterhin vor die Medien treten dürfen, auch vor Volksabstimmungen. Der Ständerat will ihnen keinen Maulkorb verpassen. Anders als der Nationalrat hat er eine parlamentarische Initiative abgelehnt.
Ausserparlamentarische Kommissionen beraten den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Der Nationalrat wollte ihnen untersagen, ohne Absprache mit den betroffenen Departementen zu kommunizieren. Auch Verlautbarungen im Hinblick auf Volksabstimmungen und vor parlamentarischen Entscheiden sollten die Kommissionen unterlassen.
Verlautbarungen in den Medien gehörten nicht zu den Aufgaben einer Kommission, begründet Nationalrat Gregor Rutz (SVP/ZH) sein Anliegen. Der Bundesrat erwarte von den Kommissionen nichts anderes als eine Beratung.
Als Beleg dienen Rutz verschiedene Vorkommnissen. So habe etwa die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention drei Tage vor der Parlamentsdebatte über die Initiative der Lungenliga für deren Annahme lobbyiert. Damit habe sich die Kommission gegen den Bundesrat gestellt, der die Initiative ablehnte.
Der Ständerat hält wenig davon, den Spielraum ausserparlamentarischer Kommissionen einzuschränken. Der Bundesrat habe bereits heute die Pflicht, bei der Einsetzung einer Kommission deren Öffentlichkeitsarbeit zu regeln, befand die Ratsmehrheit.