13.5142 · Fragestunde. Frage · 2013-03-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Marokko leugnet die Militärpräsenz in Gdeim Izik, die Angeklagten wurden jedoch vor ein Militärgericht gestellt.
Zwar wurde gefilmt, wie das Lager gestürmt wurde, doch konnte die Verteidigung nicht alle Aufnahmen sehen.
Einige der verurteilten Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Stürmung nicht im Lager.
Obwohl sich alle Anklagen auf denselben Sachverhalt beziehen, sind die Strafen sehr unterschiedlich (lebenslängliche, 30-, 25- oder 20-jährige Gefängnisstrafe).
- Was hält der Bundesrat von diesen Fakten?
- Sind sie mit dem Völkerrecht vereinbar?
- Wenn dies nicht der Fall ist, wird er gegenüber Marokko etwas unternehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.