13.5176 · Fragestunde. Frage · 2013-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die Personentransporte durchführen, müssen bis zum 31. August 2013 eine obligatorische Weiterbildung absolviert haben.
Besteht die Möglichkeit, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von dieser Weiterbildung gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung zu befreien, für den Fall, dass sie beauftragt werden, Neulenkerinnen und Neulenker aus ökologischen Gründen in Gruppen in einem Minibus zu den Ausbildungszentren zu fahren?
Damit könnte verhindert werden, dass die Kosten für die Weiterausbildungskurse von Neulenkerinnen und Neulenkern entsprechend steigen.