13.5371 · Fragestunde. Frage · 2013-09-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 13.5295 betont, dass die Krankenversicherer in Abstimmungskampagnen zur Zurückhaltung verpflichtet sind, da die Prämien der Versicherten nicht für solche Kampagnen verwendet werden dürfen.
Santésuisse erfüllt ihre Aufgaben zwar mit Geldern der Krankenversicherer, ist aber selbst kein Krankenversicherer, der den Kontrollen des BAG unterliegt.
Wie also kann sichergestellt werden, dass Santésuisse die Zurückhaltungspflicht einhält?