13.5427 · Fragestunde. Frage · 2013-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei einer Versteigerung regelt das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) die Aufhebung des Zuschlags nicht selber (2C_978/2012, 2C_979/2012). So kann es vorkommen, dass auch noch landwirtschaftliches Land versteigert wird, obwohl der Erlös aus nichtlandwirtschaftlichem Land den Gesamtbetrag der beteiligten Forderungen schon längstens erreicht.
Sieht der Bundesrat auch Handlungsbedarf, die Verfahren nach BGBB und diejenigen nach Betreibungsrecht zum Schutz von Landwirtschaftsland und der bisherigen Eigentümer besser zu koordinieren?