13.5462 · Fragestunde. Frage · 2013-11-26
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die APK-N unterstützte an der Konsultation zum Verhandlungsmandat über die institutionellen Fragen Schweiz-EU die klare Haltung des Bundesrates, wonach die Schweiz keine Verträge abschliesst, die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich demnach nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen, und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.
- Hat der Bundesrat diese Präzisierung in sein Verhandlungsmandat aufgenommen?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, wann und wie gedenkt er dies zu tun?