13.5496 · Fragestunde. Frage · 2013-11-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Anerkennung von Homosexualität als Asylgrund ist wegweisend. Er hält fest, dass Homosexuellen nicht zuzumuten sei, die Homosexualität im Heimatland geheim zu halten. Riskieren sie bei offen gelebter Homosexualität eine Strafe, stellen sie gemäss EuGH eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechtes dar.
- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Entscheid des EuGH?
- Nimmt das Bundesamt für Migration jetzt davon Abstand, Gesuche mit der Empfehlung zu diskretem Verhalten abzulehnen?